Schon in den ersten Sekunden nach der Urteilsverkündung wurde deutlich, dass dieser Fall nicht mit der Entscheidung des Gerichts enden würde.
Der Fall sorgte seit dem Sommer 2025 in ganz Deutschland für enormes Aufsehen.
Damals entriss der 19-jährige Angeklagte bei einem Überfall auf eine Tankstelle in Völklingen einem jungen Polizeibeamten dessen Dienstwaffe und gab insgesamt 17 Schüsse ab, von denen sechs den Polizisten Simon Bohr tödlich trafen.
Auch weitere Einsatzkräfte gerieten unter Beschuss, bevor der Täter schließlich von der Polizei gestoppt werden konnte.
22. August 2025, Saarland, Völklingen: Mitarbeiter legen einen Kranz an der Tankstelle nieder, an der nach dem Überfall ein Polizeibeamter ums Leben kam.
Im Verlauf des Prozesses stand vor allem die Frage im Mittelpunkt, wie ein Überfall mit einem Messer und einer vergleichsweise geringen Beute zu einer Eskalation führen konnte, die mit dem Tod eines Polizeibeamten endete.
Ursprünglich lautete die Anklage auf Mord, versuchten Mord sowie besonders schweren Raub. Staatsanwaltschaft und Nebenklage forderten eine Jugendstrafe sowie die Unterbringung des Angeklagten in der forensischen Psychiatrie.
1. April 2026, Saarland, Saarbrücken: Verteidiger Michael Rehberger sitzt neben seinem Mandanten im Saal 38 des Landgerichts Saarbrücken.
Die Verteidigung selbst beantragte keinen Freispruch vom Tötungsvorwurf, sondern plädierte auf fahrlässige Tötung und versuchten Totschlag sowie auf die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Das Gericht entschied jedoch anders und sprach den Angeklagten vom Vorwurf des Mordes frei, da er aufgrund einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig gewesen sei.
1. April 2026, Saarland, Saarbrücken: Die Vorsitzende Richterin Jennifer M. Klingelhöfer verkündet im Saal 38 des Landgerichts Saarbrücken das Urteil im Prozess um die tödlichen Schüsse auf den Polizisten Simon Bohr.
Der 19-Jährige wurde lediglich wegen besonders schweren Raubes verurteilt, gleichzeitig ordnete das Gericht seine unbefristete Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Einrichtung an.
Nach den Feststellungen des Gerichts war seine Steuerungsfähigkeit während des Überfalls erheblich eingeschränkt, und zum Zeitpunkt der Schüsse auf die Polizeibeamten war er schuldunfähig.
22. August 2025, Saarland, Völklingen: Polizisten sichern den Bereich rund um den Tatort, an dem ein Beamter nach dem Überfall auf eine Tankstelle getötet wurde.
Das Urteil löste unmittelbar scharfe Kritik aus, auch weil viele Prozessbeteiligte ein völlig anderes Ergebnis erwartet hatten. „Das ist ein Schlag ins Gesicht“, sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei im Saarland, Markus Sehn. Er zeigte sich „schockiert“ über das Urteil und erklärte:
„Das macht es meinen Kollegen, die auf den nächsten Schritt der Verarbeitung gehofft hatten, nicht leichter. Wir haben ein gerechtes Urteil gefordert. Aus unserer Sicht ist dieses nicht gefallen.“
Auch bei den direkt Betroffenen wurde im Prozess deutlich, wie tief die Folgen der Tat reichen.
Eine Polizeibeamtin, die Simon Bohr Erste Hilfe leistete und bis heute unter den Erinnerungen leidet, brachte ihre Erfahrung in einem Satz auf den Punkt:
„Er hat nicht nur das Leben von Simon zerstört, sondern auch meines.“
Die psychischen Belastungen betreffen nicht nur die Familie des getöteten Polizisten, sondern auch sein gesamtes Kollegium, von denen einige zu traumatisiert waren, um vor Gericht auszusagen.
Wie schwer diese Belastung wiegt, beschrieb auch der Polizeiseelsorger Hubertus Kesselheim, der nach dem Vorfall die Witwe und zahlreiche Einsatzkräfte betreute.

„Den Tod eines Freundes oder Kollegen mitzuerleben, ihn zu sehen und nicht verhindern zu können – das ist eine extreme Erfahrung, die man sich kaum vorstellen kann“, sagte Kesselheim.
„Gerade für Polizisten, die darin geschult sind, Situationen zu kontrollieren, ist das kaum zu ertragen.“
Das Gericht selbst stützte seine Begründung maßgeblich auf die psychische Erkrankung des Angeklagten und widersprach damit der Einschätzung der Staatsanwaltschaft in zentralen Punkten.
„Angst übernahm die Kontrolle über sein Denken“, hieß es in der Urteilsbegründung. In seinem krankheitsbedingten Zustand habe er die Situation falsch eingeschätzt und mehrfach auf die Polizeibeamten geschossen.
„Der Angeklagte schoss, weil er subjektiv davon ausging, dass sein Leben in Gefahr sei“, erklärte Richterin Klingelhöfer.
Gerade diese Begründung führte zu einer tiefen Spaltung der öffentlichen Meinung und zu weiterer Empörung.
Die Staatsanwaltschaft kündigte noch am Tag der Urteilsverkündung Berufung an, da Staatsanwalt Christian Nassiry die Einschätzung der Schuldunfähigkeit nicht teilte und eine Überprüfung durch die nächsthöhere Instanz anstrebt.
Damit ist formal ein weiterer Verfahrensschritt eingeleitet worden, gesellschaftlich bleibt jedoch vor allem ein Eindruck bestehen: dass dieses Urteil für viele nicht nur schwer nachvollziehbar, sondern kaum akzeptabel ist.
